Im Gegensatz zu der Person Najim Laachraoui waren die Personen Ibrahim und Khalid El Bakraoui nicht zuvor in den Medien präsentiert worden. Diese beiden von den Behörden als Attentäter von Brüssel bezeichneten Männer unterschieden sich in der Person Laachraoui insofern, als dass es sich bei ihnen um gewaltbereite und vorbestrafte Kriminelle gehandelt hatte.
Zuerst radikaler Räuber und Autodieb, dann angeblich radikaler „Islamist“: Khalid El Bakraoui.
Dieser Typus „Attentäter“ war in der Vergangenheit häufiger beobachtet worden, beispielsweise in Paris im Januar wie im November 2015 oder die Morde von Toulouse 2012. Die von den Sicherheitsbehörden präsentierten Täter sollen zumeist eine angebliche „Radikalisierung“ im Schnellverfahren durchlaufen haben, nachdem sie zuvor als das genaue Gegenteil bekannt gewesen waren. Diese Persönlichkeitswandlungen konnten allerdings allgemein kaum dargestellt oder nachvollzogen werden.
(Bereits die durch US-Behörden nach den Anschlägen in New York 2001 bezichtigten angeblichen Täter hatten, abgesehen von den fragwürdigen Identitäten, zuvor keinen fundamentalistischen Habitus an den Tag gelegt gehabt. Den Beweis, dass es sich bei diesen genannten Männern tatsächlich um die Attentäter handelte, sind die US-Behörden bis zum heutigen Tag schuldig geblieben).
Einzig die mehrmals von den Sicherheitsbehörden in den Raum geworfene Behauptung, die mutmaßlichen Täter hätten sich im Gefängnis „radikalisiert“, schien etwas Stichhaltigkeit zu besitzen. Zweifellos wäre dieses Thema eine eigene Untersuchung wert. Tatsache bleibt allerdings, dass sich auch in Gefängnissen Interessengruppen gegenüber stehen. Auf der einen Seite eine nicht homogene kriminelle Szene, die ihre Strukturen weiterhin zu unterhalten versucht, auf der anderen Seite die staatliche Gewalt, die wiederum ein Interesse daran haben muss, die erstere Szene zu kontrollieren und gegebenfalls zu infiltrieren.
Zuerst radikaler Bankräuber und Schütze, dann angeblich radikal sich selbst gegenüber: Ibrahim El Bakraoui.
Zweifel an dieser Darstellung, dass sich Männer, die sich zuvor als gewöhnliche Kriminelle ohne politische oder besondere religiöse Ambitionen gezeigt hatten, plötzlich zu Fundamentalisten/Islamisten mutiert waren, um sich mit spektakulären Selbstmordattentaten aus dem Irdischen zu verabschieden, sollten angebracht sein.
Dieses Phänomen der „Blitzradikalisierung“ wurde im Zuge von Anschlägen fast immer begleitet von der durch Sicherheitsbehörden ausgesprochenen Behauptung, dass hinter den bezichtigten Attentätern eine Terror-Organisation stecken würde. Früher war das „Al Kaida“, heute „Islamischer Staat“ als eine aktuelle Marke. Diese beiden Organisationen unterscheiden sich allerdings kaum, weder durch ihre ideologischen Inhalte und Ziele noch durch ihre äußerst irdischen Hintermänner sowie der medialen Inszenierung.
Beide Organisationen würden nicht existieren, wenn sie durch die genannten Hintermänner aus dem Westen und der Golf-Region sowie deren staatlichen Akteuren nicht gestützt, ausgehalten, unterhalten werden würden. Das Verkaufen von Attentätern, die sich angeblich zu den Marken „Al Kaida“ oder dem derzeit trendigen „IS“ bekennen würden, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, weil diese Organisationen die Interessen ihrer staatlichen Strippenzieher vertreten. Und die sitzen bekanntlich nicht nur in Washington und Riad, sondern auch in Paris und Brüssel.
Diese Täuschung beruht allein auf einer riesigen und permanenten Medien-Kampagne, in welcher die beiden Terrororganisationen als das verkauft werden, was sie nicht sind. Deren vermeintliche „Propaganda“ wurde und wird gleichfalls über diesen Medienapparat in der Öffentlichkeit verteilt. Ohne der Beihilfe der Medien-Konzerne, Telekommunikations-Konzerne und den Konzernen der „Sozialen Medien“ mit ihrer nachweisbaren US-Affinität und US-Besitz- und Einflussverhältnissen würde diese Propaganda nicht zu den Konsumenten gelangen.
Hinzu kommt, dass die Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit große Schwierigkeiten hatten, die behaupteten Zuweisungen zu bestimmten Terrorformationen mit Beweisen zu unterfüttern. Dazu dienten in der Regel irgendwelche anonymen Internetseiten, dazu dienten Online-„Fundstücke“ des Pentagon-Sub-Unternehmens SITE, manchmal war es auch nur eine „IS“-Flagge. Die Dreistigkeit ging bereits so weit, dass allein ein „Allahu Akbar“-Ruf die Hintermänner der Täter identifizieren ließ. Zumindest in Aussagen von Politikern und anschließend durch die medialen Handlanger sofort verbreitet. Die Fragen nach den echten Beweisen wurden gewöhnlich von einer medialen Propagandalawine überrollt und somit ins gedankliche Nirwana verbannt.
Somit ist festzuhalten, dass sich die Infrastrukturen nicht im Besitz der genannten Terrororganisationen befinden. Hinzu kommt, dass die als Täter bezeichneten Personen bzw. Identitäten europäische Staatsbürgerschaften besaßen. (Ausgenommen jene, deren Identität und somit Herkunft nicht festgestellt worden sein sollen). Nicht nur das, als wegen kleinerer oder größerer Verbrechen vorbestraft waren diese Personen allesamt einmal in der Gewalt der Polizei und Justiz gewesen. Das heißt: man kannte sich.
Selbst nach offiziellen Verlautbarungen handelte es bei den mutmaßlichen Attentätern nicht um Personen, welche ansonsten ein normal-durchschnittliches Leben geführt hatten, ohne Gewalt und irgeneiner Form der Kriminalität. Und es würde sich nicht um Personen handeln, die zuvor durch jahrelange Strenggläubigkeit oder besondere politische Bildung und Interesse aufgefallen waren, aus dem sich hätte ein explosionsartiges „Engagement“ hätte ableiten lassen.
Auf den Umstand, dass sich die als Täter bezeichneten Personen zumeist einer Szene zuordnen lassen, welche sie in den intensiven Kontakt zu den Sicherheitsbehörden gebracht hatten (Festnahmen, Verhöre, Verurteilungen, Gefängnis), soll an dieser Stelle nachdrücklich hingewiesen werden. Es besteht somit die Möglichkeit, dass den angeblichen „Blitzradikalisierungen“ ganz andere Hintergründe zugrunde liegen. Wobei geklärt werden müsste, wer in wessen Auftrag hatte Komplizen gewinnen, manipulieren und instrumentalisieren lassen wollen.
(Beispielsweise in Deutschland hatte sich der „Rekruteur“ und „Gehirnwäscher“ der so genannten „Sauerlandzelle“, der Iman Yehia Yousif, als Mitarbeiter des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem „Verfassungsschutz“, herausgestellt).
Nach dem Doppelattentat von Brüssel waren jedenfalls von den Behörden abermals zwei Personen als Attentäter bzw. Selbstmordattentäter präsentiert worden, die in das beschriebene Profil passen. Bei Ibrahim und Khalid El Bakraoui soll es sich um vorbestrafte Gewalttäter gehandelt haben.