Der staatliche Medienkonzern ORF benötigt noch mehr Geld, als er ohnehin schon kassiert. Für was auch immer, in die Programminhalte scheinen Gelder kaum zu fließen. Tausende Abmeldungen bei der GIS hatten zu dem soviel Sorge bereitet, dass intern eigens eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, um nach den Ursachen zu forschen. Zweifellos gibt es zahlreiche Gründe, nicht nur den ORF, sondern auch alle anderen Programme in die Wüste zu schicken. Dies scheint nur beim ORF nicht ganz einleuchtend zu sein.
Um an weiteres Geld zu bekommen, hatte man sich dort überlegt, vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den bislang gebührenfreien Empfang von ORF-Programmen über das Internet zu klagen. Am Montag, den 18. Juli, hatte der VfGH gemäß seiner Presseaussendung bekannt gegeben, dass er der Klage des ORF stattgegeben habe.
Der KURIER berichtete in seiner Printausgabe vom 19. Juli 2022 in dem Artikel „Aus für Gratis-Online-Nutzung des ORF“ über die Begründung:
„Demnach verstößt es gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen.“
Interessant ist hier die Behauptung, dass die Finanzierung aus Steuermitteln und Gebühren die Unabhängigkeit des ORF sichern soll. Dies kann sich nur auf das marktwirtschaftliche-private Milieu beziehen, wo mit einer Gewinnorientierung auch entsprechende Interessen verknüpft sein müssen. Aber auch dies gilt für den ORF nur bedingt, weil Gelder auch durch Werbeeinnahmen und Co-Finanzierungen lukriert werden, wenn auch die Masse der Einnahmen aus Steuergeldern und Gebühren stammen.
Der ORF ist natürlich alles andere als unabhängig, da es sich um ein staatliches Medienhaus handelt und dem Staat und seinen Regierungen zuarbeitet oder auch als Sprachrohr dient. Russische Kanäle mit staatlichen Beteiligungen sollen ja abhängig sein, wie ständig heruntergebetet wird, aber es ist grotesk, gleichzeitig zu behaupten, dass westliche (EU/NATO) Kanäle unter den gleichen Bedingungen „unabhängig“ wären.
Der Verfassungsgerichtshof begründete weiter seine „Erkenntnis“ zur vom ORF vorgebrachten „Streaminglücke“:
„Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen.“
Die GRÜNEN brachten sogleich bei Streichung der GIS-Gebühren eine Steuer für sämtliche Haushalte ins Spiel, was offensichtlich auch Sinn und Zweck der Aktion gewesen war. Leider ging die Erkenntnis des VfGH aufgrund fachlicher Beschränkung nicht so weit, um festzustellen, dass das wesentliche Nutzungsverhalten von Streamingdiensten in der Verschlüsselung der Programme zu finden ist. Ebenso wurde die eklatante und laut EU-Gesetz gesetzeswidrige Ungleichbehandlung der Bürger außen vor gelassen, die dazu genötigt werden sollen, für etwas zu bezahlen, was sie nicht nutzen können und/oder wollen. Allein der Umstand, dass Gelder abgepresst werden sollen, ohne eine Leistung zu erbringen, weist auf ein Gebaren wie in der „Schutzgeld-Branche“ hin. Die Einhebung einer Sondersteuer würde gleichfalls mit einer Drohung der Sanktionierung im Falle einer Nichtzahlung verknüpft werden.
Wie zuvor angedeutet, ist die Meinung von ORF und VfGH technisch nicht begründbar, da sämtliche Streamingdienste mit Leichtigkeit verschlüsselt werden können, um nur von jenen empfangen zu werden, welche dafür bezahlen. Das ist offensichtlich nicht gewünscht, denn die Kundschaft würde sich radikal reduzieren. Das weiß man auch in der überbezahlten Führungsetage des ORF. Es soll einfach nur noch mehr Geld eingebracht werden. Allerdings sind die Zeiten für weitere Räubereien derzeit nicht besonders günstig, denn es sind bereits viele andere Banden unterwegs.