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Die neue Drückkolonne des ORF nennt sich nun OBS.

 

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Es ist soweit. Der ORF versendet derzeit an die österreichischen Haushalte seine für viele Menschen eher unerfreuliche Post über ein Subunternehmen, welches sich „OBS“ = „ORF Beitrags Service“ nennt. Das ist dasselbe wie die aufgelöste GIS, die vorherige Drückerkolonne mit dem schlechten Image.

Auf Grundlage des neuen „ORF-Beitragsgesetzes“, welches mit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll nun die als „ORF-Gebühr“ deklarierte Zwangssteuer in Höhe von monatlich 15,30 Euro je Haushalt/Hauptmeldung eingehoben werden.

Wie bereits früher erwähnt, kehrt das Gesetz übliche Verhältnisse um: die Zahlung ist Pflicht, die Nutzung des Angebotes dagegen freiwillig. Womit es sich per Definition um eine Steuer handelt.

Der ORF und die neue Rundfunk-Steuer. | BOLLWERK

Dies hatte bereits damals für Verärgerung gesorgt, da diese Abgabe einerseits sich auf die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten bezog, andererseits auch sämtliche Personen zur Zahlung gezwungen werden sollten, welche aus guten Gründen den Konsum derartiger Sendeformate ablehnten und ablehnen. Zahlen für nichts. Oder auch: zahlen für Dreck.

Obwohl per Gesetz eine Pflicht und ein daher gehender Zwang beschlossen wurde, leistet sich die Drückerkolonne „OBS“ das Kuriosum, dass sich der Pflichtleistende für seinen Zwang auch noch selbst anzumelden hat. Was den emotionalen Beigeschmack hinterlässt, dass hier offenbar trotz Gesetz irgendetwas faul zu sein scheint. Denn Steuern werden gewöhnlich über Einkommens- oder Lohnsteuer etc. vom Staat eingezogen.

Nein, es wird eine Anmeldung gefordert, eine „Registrierung“ sowie persönliche Daten trotz der datengeschützten Datenweitergabe durch die Einwohnermeldeämter. Dazu auch die Kontonummer für die Einzugsermächtigung. Der einzige Service der genannten Drückerkolonne besteht nur darin, dass bei Einwilligung zur Einzugsermächtigung die Zwangsabgabe auch gestückelt bezahlt werden kann. Ansonsten soll zur Abschreckung gleich der ganze Betrag an die Drückerfirma überwiesen werden.

Zu guter Letzt soll die „Anmeldung“ auch noch unterschrieben werden, um die Bestätigung der Angaben für den „OBService“ juristisch abzusichern.

Die Frage, die sich hier stellt: muss dieser Wisch unterschrieben werden, wenn der Beitrag ohnehin verpflichtend eingehoben wird und man sich dem Zwang beugt? Bislang haben wir in den Unterlagen nichts dazu finden können, dass auch eine Unterschrift verpflichtend ist. Laut Beizettel soll der Verpflichtete auf das Schreiben des OBS reagieren. Über das WIE wird sich allerdings ausgeschwiegen.

In diesem Zusammenhang erscheint uns auch wichtig, auf die beigelegte ORF-Werbematerialie „Ein ORF für alle“ einzugehen. Von „für alle“ kann keine Rede sein, nicht einmal ebenso heuchlerisch „für jeden“. Nach kurzer Durchsicht dieser Reklame mussten wir feststellen, dass die Wahrnehmungen zu einem sehr gegensätzlichen Ergebnis kommen. Nach unserer Auffassung berichtete und berichtet der ORF trotz gegenteiliger Behauptung nicht „unabhängig, objektiv und faktentreu“. Auch kann von unserer Seite her weder ein „authentischer Blick auf die Welt“ festgestellt noch die angepriesene „Meinungsvielfalt“ trotz bestem Willen entdeckt werden.

Im Kontext zur Zwangszahlung besteht daher unserer Auffassung nach aufgrund der nicht feststellbaren Einhaltung des Werbeversprechens eine Betrugsabsicht. Diese wird von uns selbstverständlich nicht gebilligt.

Hinzu gesellt sich die irrige Behauptung seitens OBS/ORF, dass die erwähnte Zwangssteuer angeblich einer solidarischen Intention folgen würde. Diese ist für uns nicht nachvollziehbar, da wesentliche Programminhalte des ORF und ihrer Klone eindeutig den in- und ausländischen Herrschaftsinteressen dienen. Ganz abgesehen von dem Umstand, dass die Medienanstalt als ein Hort von Günstlingen dasteht, die sich geradezu schamlos mit öffentlichen Geldern bereichern.

Wir empfinden derartiges als ganz und gar nicht solidarisch, sondern als ausgesprochen widerlich. Denn einzig die Bezahlung soll unter Zwang „solidarisiert“ werden. Das ist das übliche Muster, denn Reichtum und Macht wurden seit jeher von den Armen finanziert. 

Selbst der Antrag auf Befreiung der „Gebühr“ bietet Unseriöses: die Drückerkolonne OBS möchte hierzu nicht nur Nachweise von Einkommensverhältnissen vorgelegt bekommen, sondern auch Daten wie Sozialversicherungsnummer und Mietvertrag. Fehlen noch Nacktfotos.

Drückerkolonnen verlassen sich in der Regel darauf, dass ihre zwangsrekrutierte Klientel nicht aus dem Sessel kommt und das Maul hält. Vielleicht rechnet der OBS damit, bei wenigstens einem höheren Prozentsatz abkassieren zu können, der in etwa mit jenem Prozentsatz übereinstimmt, welcher an den experimentiellen und dennoch unbezahlten Gen-Therapien der Pharmaindustrie teilgenommen hat.

Wer der Meinung ist, für Verlogenheit und Betrug, Kriegspropaganda und Verbrechen gegenüber der eigenen Unversehrtheit, Korruption und weiterer Zementierung der Herrschaftsverhältnisse nicht noch eine Extrasteuer bezahlen zu wollen, wird sie bewegen müssen, wird sich weiter informieren müssen, wird reagieren müssen. Ohne dem geht es einfach nicht.

Hier zwei Links für einen weiteren Ansatz:

LVA24 Prozessfinanzierung | Wir finanzieren Ihren Gerichtsprozess

Höllwarth & Scheer: Musterbrief/ORF Haushaltsabgabe (youtube.com)

Um Rechtsmittel einlegen zu können, geht man auf diesen Unsinn mit der „Anmeldung“ nicht ein. Der OBS hat einen Bescheid zuzustellen.

 

Hier noch weitere Links:

Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung in Österreich (afa-zone.at)

Vorlagen für die Kontaktaufnahme mit dem OBS – NEIN zum ORF-Beitrag (stopp-orf.at)

Wie Sie sich gegen die ORF-Zwangsgebühr wehren können! (mit Muster) – MFG Österreich (mfg-oe.at)

 

Dienstag
09
April 2024
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