Ein dritter so genannter Anlassbericht folgte bereits am 19. Mai 2009 (ON 7), in welchem von der SOKO Ka. der Staatsanwaltschaft über die weiteren, aber unergiebigen Hinweise berichtet wurde.
Es wurde außerdem mitgeteilt, dass sich „die kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit in einer entscheidenden Endphase befinde, so dass es nunmehr zwingend erforderlich sei, Einsicht in die bislang unter Verschluss gehaltenen Niederschriften der Natascha Ka. zu nehmen, um bestehende Verdachtsindikationen auf vollständiger Basis abschließend beurteilen zu können. Der operativen Sonderkommission des BKA möge daher die Möglichkeit geboten werden, die Verschlussobjekte unter Rahmenbedingungen einzusehen, die der Befürchtung von den Opferinteressen abträglichen Indiskretionen jede Grundlage nehmen. Es werde eine Einsichtnahme durch Oberst Kröll und CI Kurt L. in der 22. Kalenderwoche vorgeschlagen und um Rückäußerung gebeten.“
Der dritte Zwischenbericht (ON 8) wurde von der SOKO am 14. Juli 2009 erstellt und zwei Tage später dem Staatsanwalt Hans-Peter Kro. ausgehändigt. Hierin wurde mitgeteilt, dass bislang 101 Personen befragt wurden, und gleichzeitig angekündigt, dass die wichtigsten bzw. mysteriösesten von ihnen nochmal zum bisherigen Erkenntnisstand befragt werden sollten.
In diesem Bericht wurden zudem eine Reihe von Befragungen dargestellt. So die Befragung des Zeugen Manfred S., der Ernst H. mehrfach vor dessen Grundstück in Mistelbach gesehen habe, wobei einmal oder zweimal zwei weitere Personen im Fahrzeug gesessen wären, darunter ein Mädchen. S. war aber leider nicht mehr in der Lage, diese Personen zu beschreiben.
Andere Befragungen nach Hinweisen stellten sich als nicht relevant, unergiebig oder auch als falsch heraus, so dass hier nicht weiter darauf eingegangen werden soll.
Befragt wurden aber auch Medienvertreter nach den Inhalten ihrer Artikel und natürlich nach der jeweiligen Quelle. Dazu gehörte auch Hans H., der „Chefreporter“ eines Magazins.
„Dieser gab zu seinem Artikel vom 26.1.2008 mit Überschrift „Das dunkle Geheimnis der Mutter“ an, dass ihm Dragomir D. über die Begegnung mit dem Mädchen vor der Halle erzählt habe, wobei Dragomir D. angegeben habe, Ing. Ernst H. habe die Frage nach dem Mädchen dahin beantwortet, dass es sich um eine Bekannte gehandelt habe. Außerdem habe er Ing. Ernst H. angerufen und ihn konkret befragt, ob Wolfgang Priklopil die Brigitta S. gekannt habe bzw. ob er selbst Brigitta S. kenne, wobei Ing. Ernst H. sinngemäß geantwortet habe, dass sich Wolfgang Priklopil mit so einer xxxxxxxxxx niemals eingelassen hätte, Wolfgang Priklopil vielmehr auf ganz junge Mädchen gestanden sei.“
Und:
Zu seinem Artikel 18/08 mit der Überschrift „Jetzt spricht die Mutter des Entführers“ gab Hans H. an, dass Waltraud Priklopil von sich aus vorgebracht habe, dass sie von „Ernstl“ (Ing. Ernst H.) erfahren habe, dass Natascha Ka., wenn sie mit Wolfgang Priklopil gestritten habe, öfters vom Haus Strasshof weggelaufen, abends aber wieder reumütig ins Haus zurückgekehrt sei. Aufgrund dieser Angaben sei mit CI Johann F. zu seinem Amtsvermerk vom 14.5.2009 über das Gespräch mit Waltraud Priklopil Rücksprache gehalten worden, worauf CI Johann F. erklärt habe, Waltraud habe bestätigt, ein Interview gegeben zu haben, habe aber entschieden in Abrede gestellt, die in Rede stehenden Angaben gegenüber Hans H. gemacht zu haben.
Zu dem von ihm verfassten Artikel 26/08 mit der Überschrift „Der Kronzeuge im Kreuzverhör“ gab Hans H. an, dass Dragomir D. ihm erzählt habe, dass er von Ing. Ernst H. erfahren habe, dass sich Wolfgang Priklopil und Brigitta S. gekannt hätten. Er habe dann Ing. Ernst H. mit den Angaben des Dragomir D. und mit den Angaben der Waltraud Priklopil konfrontiert. Ing. Ernst H. habe erwähnt, dass Natascha ihren Eltern nicht vertrauen würde und er ihre einzige Bezugsperson sei. Im Zusammenhang mit der Befragung des Ing. Ernst H. habe er von Mag. Margit W. eine SMS mit dem Wortlaut „Bitte berücksichtigen sie, dass es um das Leben eines unschuldigen Menschen geht. Dank. M.Wxxxxxxxxxxx.“ erhalten.“
Befragt wurde auch Oswald H., Journalist einer „Gratis“-Zeitung.
„Oswald H. sei am 23.6.2009 zu weiteren vertraulichen Informationen befragt worden, wonach Oswald H gegenüber Ludwig Ko. behauptet habe, dass es „Erotische Darstellungen der Natascha Ka.“ gäbe. Oswald H. habe angegeben, dass er von einem Informanten des BKA erfahren habe, dass es ein Foto der Natascha Ka. gäbe, wo sie in eindeutig sexistischer Haltung, an einer Eisenkette festgebunden, gemeinsam mit zwei weiteren Männern zu sehen sei. Weiters sei auf diesem Lichtbild ein Knie zu sehen, das offenbar vom Fotografen stamme. Oswald H. sei angewiesen worden, keine Halbwahrheiten zu verbreiten. Am Folgetag habe sich Oswald H. gemeldet und erzählt, mit seinem Informanten beim BKA gesprochen zu haben, der Folgendes erzählt habe: Mitte September 2006 habe es wöchentlich zumindest 3 Besprechungen im Seminarraum A des BKA gegeben. Im Zuge einer dieser Besprechungen sei von der Darstellung einer jungen Frau mit blonden Haaren, die eine extrem starke Ähnlichkeit mit Natascha Ka. aufgewiesen habe sowie zwei unbekannten Männern gesprochen worden. Diese Darstellung der jungen Frau sowie der beiden unbekannten Männer und eines ersichtlichen Knies (insgesamt 4 Personen) sei bei der Hausdurchsuchung in Strasshof auf einem Datenträger gefunden worden und in der Folge bei der Auswertung gesichtet worden. Ausschließlicher Inhalt der Besprechung sei gewesen, ob es technisch möglich sei, die Bildqualität zu verbessern und ob dies von Spezialisten des BKA vorgenommen werden könne. Das Lichtbild sei nicht vorgezeigt worden. Teilnehmer der Besprechungen seien laut Informant Mag. Erich Z., Dr. Andrea R., K., zu 99 % CI Johann F., Gerhard L., Helmut G., Prof. Dr. Max F. oder Dr. B. sowie seitens der Justiz Untersuchungsrichter Mag. Christian G. oder StA Mag. Hans-Peter Kro. gewesen. Nach Angaben des Informanten haben Prof. Dr. Max F. und CI Johann F. respektive dessen Mitarbeiter diese Darstellung mit Sicherheit auch visuell gesehen und sei diese Darstellung (als Lichtbild oder Datenträger) den Justizbehörden übergeben worden. MR Mag. Erich Z. sei am 25.6.2009 von diesen Angaben des Journalisten Oswald H. in Kenntnis gesetzt worden, worauf er angegeben habe, sich an eine derartige Besprechung nicht erinnern zu können, CI Johann F. wolle dazu befragt werden, nachdem behauptet werde, dass dieser das Bild auch gesehen habe.Die Befragung des CI Johann F. vom 25.6.2009 habe ergeben, dass er sich weder an ein solches Bild, noch an eine derartige Besprechung erinnern könne. Konkret habe er angegeben, dass die drei im Haus Strasshof vorgefundenen und sichergestellten Datenträger (Mini DV-Kassetten zur Kamera Canon MV 5 gehörig) von ihm und AI K. im Beisein des Untersuchungsrichters Mag. Christian G. gesichtet worden seien und dabei mit Sicherheit kein Bild, wie von Oswald H. behauptet, festgestellt worden sei. Aufgrund dieser Erkenntnisse sei die Aussage zulässig, dass der vom Journalisten bezeichnete Informant aus dem BKA entweder aus Mutmaßungen und kursierenden Gerüchten falsche Schlüsse gezogen habe oder dass dieser Informant nicht existiere. Nach Konfrontation mit diesen Ergebnissen habe Oswald H. angegeben, dass es klar sei, dass die Beamten nicht gegen ihre eigenen Vorgesetzten ermitteln würden. Es werde ersucht, den gegenständlichen und durch Oswald H. bekannt gewordenen Sachverhalt strafrechtlich zu beurteilen.“
Dieser Abschnitt ist vom hohen Interesse. Wir wissen nicht, ob dieser Informant beim BKA tatsächlich existiert, und wenn doch, über das konkrete Zustandekommen seiner Angaben gegenüber Oswald H.
Dennoch lässt sich etwas festhalten: die Informationen sind detailliert, einerseits was die bei der Sichtung anwesenden Personen betrifft, andererseits über das Bildmaterial selbst.
Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass die SOKO keinen Einblick auf diese drei Bänder hatte und sich somit gar nicht selbst über den Inhalt überzeugen konnte. Deswegen scheint es grotesk, dass hier die Ermittlung über einen Zeitungsredakteur eingeschlagen wird, der seine Quelle – ob echt oder fingiert – natürlich niemals preisgeben würde. Die genannten Schlussfolgerungen über den möglichen Informanten sind somit höchst spekulativ.
Stattdessen sollte die Frage erlaubt sein, warum diese drei Bänder gesperrt worden sind.
Wenn das Geschilderte angeblich nicht zu sehen sein soll, was ist stattdessen zu sehen?
Denn eines ist klar: sollte auf jenen Bändern tatsächlich das zu sehen sein, wie durch Oswald H. kolportiert, gebe es nicht nur einen echten Beweis für eine Mehrtäterschaft, einer dieser Täter wäre sogar visuell archiviert.
Und würde wiederum das der Fall sein…