Am 23. Oktober 2008 gab das Justizministerium bekannt, dass der Fall Ka. von der Staatsanwaltschaft und vom Bundeskriminalamt neu aufgerollt werden würde. Es sollte der zentralen Frage nach möglichen Mitwissern oder gar Mittätern nachgegangen werden. Die neue Justizministerin Maria B. erklärte, dass sie sicher stellen wolle, dass es keine weiteren Opfer gab und geben wird. Frau B. erklärte allerdings auch, dass nicht alles noch einmal überprüft, sondern stattdessen gezielt vorgegangen werden solle.
Zu diesem Zweck wurde zusammen mit dem Innenministerium eine neue Sonderkommission gebildet, wobei darauf geachtet wurde, dass diese aus neuem und bislang nicht im Fall involvierten Personal bestand. Operativer Leiter dieser neuen Soko Ka. wurde der Polizeioberst Franz Kröll vom LKA Steiermark.
Dieser Schritt der Behörden wurde auch von dem damaligen Entführungsopfer Natascha Ka. als positiv aufgenommen.
„Ich finde es gut, dass sich die Behörden dazu entschieden haben, mehr Licht in meinen Entführungsfall zu bringen. Es darf nicht sein, dass mögliche weitere Täter, von denen ich keine Kenntnis habe, ungestraft bleiben.“
Allerdings stand auch eine mögliche Klage auf Entschädigung im Raum, sollten die neuen Ermittlungen zum Nachweis vorheriger gravierender Ermittlungsfehler führen. Für den Anwalt von Ka., Gerald G, war dies noch nicht „abgehakt“.
Wie wir wissen, hatten zu diesem Zeitpunkt bereits zwei schwere Ermittlungsfehler nachgewiesen werden können. (Keine erkennungsdienstlichen Fotos der Fahrzeughalter für die einzige Entführungszeugin sowie der ignorierte Hinweis durch den Polizeihundeführer).
Redakteure einiger Medien begrüßten ebenfalls das Vorhaben einer Neuermittlung. Einer von ihnen erinnerte sich an einige Umstände:
„Vieles an den Ermittlungen erscheint unfassbar. Bei der Durchsuchung im Hause Priklopil fanden Beamte so genannte Mini-DV-Bänder. Sie mussten ungeprüft und versiegelt dem Untersuchungsrichter überstellt werden. Einige Beweismittel aus dem Haus in Strasshof bei Wien – darunter Videobänder, Notizzettel und Kleidung – wurden Frau Kampusch ausgehändigt. Ein erstes erkennungsdienstliches Foto Natascha Ka’s, aufgenommen direkt nach ihrer Befreiung, wurde auf Weisung, des damaligen Soko-Chefs vernichtet. Offenbar waren die Ermittler Soko (in wohl berechtigter) Sorge, dieses Foto könne aus einer undichten Stelle Zeitungen zugespielt werden. Soweit waren die Zustände in der Polizei: Niemand traute niemandem.“
Es mag so gewesen sein, dass niemand niemandem traute. Es kann aber auch so gewesen sein, dass nur eine Gruppe innerhalb der Staatsanwaltschaft und der Polizei den restlichen Beamten nicht traute und das Medienargument trotz desaströser Medienarbeit nur vorgeschoben war. Die oben genannte kleine Aufzählung des hier zitierten Redakteurs beinhaltete auch nur eine Auswahl bestimmter Vorkommnisse.
Anfang Dezember 2008 wurde über die Medien bekannt, dass die neue SOKO nun Ermittlungen bezüglich Kinderpornographie aufgenommen habe. Der Chef des BKA, Franz L., erklärte, dass es Hinweise gebe, die auf einen Kinderpornoring hindeuten könnten.
Gleichzeitig wurde die Evaluierungskommission von der neuen Innenministerin Maria F. mit einer neuerlichen Evaluierung beauftragt (12. Dezember 2008).
Somit ging der Fall Ka. in eine neue Runde.
Die neu gebildete SOKO machte sich an die Arbeit und verfasste am 4. Februar 2009 einen ersten Zwischenbericht für die Staatsanwaltschaft Wien. Hierin wurde mitgeteilt, dass eine Reihe von Befragungen und Erhebungen im Umfeld der Familie Ka. keine neue Erkenntnisse zugelassen hatte. Zudem habe sich die Geschichte mit einem Wiener Sado-Maso-Club, wo Priklopil angeblich verkehrt haben soll, als falsch herausgestellt. Sogar ein Apothekenbesuch im Januar/Februar 2006 von Priklopil gemeinsam mit Ka. in Strasshof konnte nur „angenommen“ werden.
Unter die Lupe genommen wurde auch Ernst H., der ehemalige Freund von Priklopil, dieses Mal aber offenbar ein wenig gründlicher. In seinem Telefon hatte sich unter der Bezeichnung „be kind slow“ die Telefonnummer eines gewissen Peter B., einem pensionierten Bundesheeroffizier, befunden. Die Bedeutung dieses Pseudonyms konnte aber bislang nicht geklärt werden. (Zu diesem später noch mehr).
Nicht uninteressant war die Auskunft von Herrn Sch., dessen Familie mit den Eltern Priklopils bekannt gewesen war, dass Wolfgang Priklopil ihm zwischen 1993 und 1995 bei einem Besuch in dessen Haus den im Keller eingebauten Tresor gezeigt habe, vor dem ein Kasten gestanden habe. Sch. hatte außerdem Gegenstände auf den Tatortvideo wiedererkannt.
Befragt wurde außerdem unter anderem ein Josef. B., dessen Telefonnummern sich im Speicher von Priklopils Mobiltelefon befunden hatten. Allerdings habe dieser Proklopil nicht gekannt, dafür aber Ernst H. Ursache soll hier ein zuvor getätigter „Handytausch“ zwischen Priklopil und Ernst H. gewesen sein. Laut der Aussage von Ernst H.
Mit einem 1. Anlassbericht vom 9. Februar 2009 „übermittelte das BKA der Staatsanwaltschaft Wien Auszüge aus den Zeitschriften „Österreich“ und „die aktuelle“ vom 7.2.2009, worin berichtet wurde, dass Natascha Ka. das Tathaus um Euro 100.000.- von Waltraud Priklopil gekauft habe, im Kaufvertrag ein Passus enthalten sei, wonach sich auf der Liegenschaft noch Werkzeuge und Geräte sowie Restmaterialien aus dem Eigentum des Ing. Ernst H. befänden, das dieser in Absprache mit der Käuferin abholen könne, und Waltraud Priklopil bei dem Kaufabschluss von der Schwester des Ing. Ernst H., der sie am 2.10.2006 eine Vollmacht erteilt habe, vertreten worden sei. Hieraus wurde der Schluss gezogen, dass Ing. Ernst H. mit Wolfgang Priklopil gemeinsam das Verlies gebaut und Natascha Ka. gekannt habe, zu der er engen Kontakt pflege (ON4 des Aktes 54 Ehv 79/10x LGSt Wien).“
Dieser Schluß wurde demnach als ein Indiz gewertet, doch handelte es sich um ein schwaches Indiz. Der SOKO kam es in diesem Zusammenhang augenscheinlich merkwürdig vor, dass es zwischen dem Entführungsopfer Natascha Ka. und Ernst H. ein enges Verhältnis gab.
Mit dem zweiten Zwischenbericht vom 17. April 2009 (ON5) berichtete das BKA der Staatsanwaltschaft Wien, „dass auch die weiteren umfangreichen Erkundigungen bisher keinen Ermittlungsansatz zur Erhärtung des Anfangsverdachtes in Richtung § 207a StGB gegen die Beschuldigten erbracht hätten.“
Der Staatsanwaltschaft wurde allerdings noch übermittelt, dass mit Dragomir D. ein Zeuge ausfindig gemacht wurde, der wahrscheinlich schon einige Zeit vor Juli 2005, genauer: Mai 2003 oder Mai 2004, Wolfgang Priklopil, Natascha Ka. und Ernst H. bei der Veranstaltungshalle des Letzteren gesehen habe. Dragomir D. will hier Ernst H. gefragt haben, wer das Mädchen sei. Er habe von Ernst H. als Antwort erhalten, dass es sich bei dem Mädchen um eine Verwandte von ihm oder einer Tochter aus erster Ehe handeln würde.
Diese Aussage stand natürlich im Widerspruch zu jener des Ernst H., der Natascha Ka. im Beisein von Priklopil erst im Juni 2006 das erste Mal gesehen haben will.
Am 13. Mai 2009 folgte ein zweiter Anlassbericht (ON6), in welchem besonders auf den Zeugen Andreas Sch. eingegangen wurde. Dieser ist ein Nachbar des Anwesens von Ernst H. in Mistelbach. Davon abgesehen, dass Andreas Sch. mit Ernst H. aus baupolizeilichen Gründen im Streit lag und er ihn ohnehin nicht mochte, behauptete er, dass H. mit der Entführung der Ka. etwas zu tun habe. Sch. sagte aus, dass er im Mai 2006 Wolfgang Priklopil und Natascha Ka. „beim Aussteigen aus dem weißen Kastenwagen und bei ihrem Gang zum Areal des Ing. Ernst H. beobachtet habe.“ Allerdings war es bereits etwas dämmrig gewesen, das Mädchen habe er genau gesehen, währed er den Fahrer des Kastenwagens weniger gut gesehen habe. Den weißen Kastenwagen habe er als jenen des Typs Mercedes erkannt, wie es später von der Polizei bekannt gegeben worden sei. „Andreas Sch. war der Meinung, dass Wolfgang Priklopil und Natascha Ka. mit den von ihm beobachteten Personen ident seien, die zum Haus des Ernst H. gegangen wären. Er habe diese Personen und das Fahrzeug nur dieses eine Mal gesehen.“
Und:
„Zur Wahrnehmung des Andreas Scho. führte das BKA aus, dass diese Wahrnehmung Andreas Scho. vor dem 17.5.2006 gemacht worden sein müsse, da das Tatfahrzeug, das Andreas Scho. wiedererkannt habe, am 17.5.2006 abgemeldet worden sei.“
Es folgte eine Schlußfolgerung durch die SOKO:
„Aufgrund der Angaben des Dragomir D. und des Andreas Scho. bestehe nunmehr der konkrete Verdacht, dass die Angaben des Ing. Ernst H. vom 24.8.2006, wonach er Natascha K. und Wolfgang P. nur einmal gesehen habe, unrichtig seien, er Natascha K. vielmehr schon weit länger gekannt habe, als er vorgegeben habe. Damit aber stehe Ing. Ernst H. im Verdacht, dass er Natascha K. zumindest seit Mai 2004 nicht nur gekannt, sondern durch verschiedene bereits bekannte Umstände auch davon Kenntnis gehabt habe, dass diese von Wolfgang P. am 2.3.1998 entführt worden war und es unterlassen habe, die Strafverfolgungsbehörde im Sinne des § 286 StGB in Kenntnis zu setzen.“
Dieser Anlassbericht lieferte allerdings noch eine ganz andere Information. Es drehte sich hierbei um einen Artikel des Schundblattes „Österreich“ vom 8. Mai 2009. In diesem Artikel wurde von dem Auffinden zweier DVDs im Haus von Priklopil berichtet, auf denen hunderte von Fotos von einer jungen Frau gespeichert sein sollen, teilweise nackt und in Handschellen, die wie Natascha Ka. aussehe.
Und weiter:
„In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass sich Journalisten scheinbar über Dritte Zugang zu dem, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestandenen Akt verschafft haben dürften, zumal die vorliegenden handschriftlichen Aufzeichnungen mit den im Akt vorhandenen Dokumenten Übereinstimmung aufweisen würden. Die Information stamme vom Chefredakteur der Heute-Zeitung Oswald H., der seinen Informanten nicht preisgegeben habe.“
Das bedeutete, dass jene Materialien, welche den einschlägigen „Gratis“-Zeitungen zugespielt worden waren, tatsächlich authentisch gewesen sind.